Umzug Checkliste - Was muss ich bedenken?

Ein Umzug verursacht viel
Arbeit: Es müssen Umzugshelfer organisiert, Kisten geschleppt und Möbel
in der neuen Wohnung wieder aufgebaut werden. Nicht zu vergessen ist
dabei der bürokratische Aufwand, den viele Wohnungswechsler gerne auf
die lange Bank schieben. Denn den Wohnsitz umzumelden bedeutet mehr, als
nur einmal zum Amt zu gehen. Mit der folgenden
Schritt-für-Schritt-Anleitung schaffen es Umzügler, sowohl die Behörden
als auch wichtige Dienstleister wie etwa die Bank oder den
Energieversorger rechtzeitig und ordnungsgemäß zu kontaktieren.
Checkliste Umzug: Was Sie bedenken müssen
Bekanntgabe der neuen Wohnadresse:
- Hauptwohnsitz ummelden: Adressänderung
auf der zuständigen Meldebehörde bekannt geben (Gemeindeamt, Magistrat) - sollte innerhalb eines Monats passieren, sonst droht eine Strafe. Für
das Ummeldung des Hauptwohnsitzes fallen keine Gebühren an.
- Fahrzeug ummelden: bei
der nächsten Zulassungsstelle melden - Adressänderung im
Zulassungsschein (nicht wenn Umzug innerhalb eines Bezirkes) Kosten: rd. 191 €
- Alle Dienstleister informieren: Bank, Finanzamt, Versicherung, Verein(e), Arbeitgeber, Mobilfunkanbieter, Krankenkasse, Versandhändler
- Nachsendeauftrag Post: bei der nächsten Postfiliale den Auftrag zur Nachsendung erteilen. Kosten für 3 Monate Nachsenden: € 11,90
- Anmeldung beim neuen Energie- und Heizanbieter: Zählerstände für Strom, Wasser und Gas ablesen und dem Energieversorger bekannt geben.
Was beim Umzug sonst bedacht werden sollte:
- Alte Wohnung: Die
Kündigung der Wohnung muss schriftlich erfolgen. Beachten Sie die
Kündigungsfrist gemäß Ihrem Mietvertrag. Bedenken Sie auch die
Kautionsrückzahlung, sofern eine vereinbart ist.
- Start Packen: Nicht
mehr unbedingt notwendige Dinge können bereits eingepackt, beschriftet!
und verstaut werden. (Evtl. Vorübergehend Lagerplatz anmieten spart
Stress und Stau in der Wohnung)
- Sitting organisieren: Baby- bzw. Kindersitter und/oder Tiersitter organisieren
- Entsorgen: Unnötige bzw. kaputte Sachen entsorgen. Brauchbare Gegenstände verkaufen, tauschen oder spenden!
- Transporter: Mieten bzw. Größe und Transportmöglichkeiten nachprüfen!
- Beschriften: Bereits gepackte Kartons so detailliert und groß wie möglich beschriften. Beschriftungskärtchen
- Umzugs-Material: Packpapier, Luftpolsterfolie, Füllmaterial, Decken, Flies, Möbelschoner, Müllsäcke
- Notfallkiste: Notfall-Kiste für den Umzug prüfen und griffbereit für die neue Wohnung bereitstellen
- Abdecken: Böden, Stiegenhaus, empfindliche Stellen
- Empfang Ihrer Umzugshelfer: Einweisen und Aufgabenverteilung besprechen
- Verkleben:
Schubladen, Kastentüren, Schranktüren Ihrer zu transportierenden Möbel
mit ablösbarem (!) Klebeband für einen einfacheren Transport zu.
- Beladen: Transporter, LKW (schwere und stabile Kartons nach unten!)
- Reinigung: alte Wohnung - auf jeden Fall sollte Sie besenrein sein. Näheres sollten Sie in Ihrem Mietvertrag durchlesen.
- Kontrollgang: In der alten Wohnung. Prüfen Sie ob nichts vergessen, verloren oder verlegt wurde.
- Schalten Sie sämtliche Hauptsicherungen aus
- Namensschilder: Von Wohnungstür, Briefkasten, Tärglocke etc. entfernen
- Reinigung des "Umzugsweges": wie
Treppenhaus, Außenbereich. Entfernen Sie evtl. Parkplatzreservierungen.
Achten Sie in diesen Bereichen auf evtl. Schäden und dokumentieren Sie
diese.
- Übergabe: Leeren, gereinigte alte Wohnung an Vermieter (Protokoll, Zählerstände!).
- Schlüsselabgabe: An ehem. Vermieter inkl. Quittierung und Bestätigung sämtlicher Protokolle und Zählerstände!
Anspruch auf Urlaub beim Umzug:
Der Anspruch auf Sonderurlaub bei
Anlässen wie Umzug, Heirat oder Todesfall in de Familie ist in den
jeweiligen Kollektivverträgen geregelt und kein in ganz Österreich für
alle Branchen und Arbeitnehmer einheitlich geregelter gesetzlicher
Anspruch. Den gültigen Kollektivvertrag für den eigenen Arbeitsplatz
muss in der Firma zur Einsicht aufliegen und kann auf den Websites des ÖGB und der Wirtschaftskammer nachgelesen werden.
Ist der Sonderurlaub bei Übersiedlung
im Kollektivvertrag nicht geregelt oder gibt es in der Branche keinen
Kollektivvertrag, hat eine Arbeitnehmerin bei besonderen persönlichen
Gründen, zu denen auch der Umzug zählt, Anspruch auf Entgeltfortzahlung
für eine verhältnismäßig kurze Zeit.
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