Ein Treuhandkonto ist eine spezielle Art von Konto auf dem Vermögen verbucht wird, welches nicht im Besitz des Kontoinhabers ist. Das bedeutet, dass der Inhaber das Konto auf fremde Rechnung unterhält. Die Kontoinhaber sind in der Regel Notare, Rechtsanwälte und Steuerberater oder auch private Treuhänder, auch im Payment-Bereich ist diese Art der Kontenführung üblich. Der Kontoinhaber wird in diesem Zusammenhang auch als Treuhänder bezeichnet.
Eine Treuhandschaft beim Kaufvertrag einer Immobilie wird oft über ein Treuhandkonto abgewickelt.
Als Treuhänder übernimmt der Notar bzw. der Rechtsanwalt also aufgrund der Treuhandschaft Vermögenswerte oder Urkunden vom Treuegeber und verpflichtet sich, die in der Treuhandvereinbarung festgelegten Rechtsfolgen herbeizuführen.
Ihr Rechtsanwalt oder Notar
Ein Treuhandkonto benötigt man zum Beispiel bei Erbschaftsangelegenheiten, die an bestimmte Bedingungen geknüpft sind. So kann ein minderjähriger Nachkomme als Erbe eines Vermögens eingesetzt sein. Doch das Testament sieht vor, dass das Geld erst mit Erreichen der Volljährigkeit in seinen Besitz übergeht. Bis zu diesem Zeitpunkt kümmert sich ein Treuhänder um die Erbschaft und hinterlegt sie auf dem Treuhandkonto. Sobald der minderjährige Erbe schließlich volljährig ist, überweist der Treuhänder das Geld samt Zinsen auf dessen Konto. Danach darf der Treugeber, wie der Erbe in diesem Fall auch heißt, frei über den Betrag verfügen.
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