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Hilfe die Nachbarn lärmen

Was tun, wenn's Schwierigkeiten mit dem Nachbarn gibt? Bellende Hunde, spielende Kinder, wuchernde Pflanzen - Gründe sich mit dem Nachbarn zu streiten gibt es viele. Was müssen Sie tolerieren und gegen was können Sie sich wehren? Bei den meisten Konflikten gibt es eine rechtliche Lösung.

"Hilfe - Unsere Nachbarn nerven"

Es kommt nicht selten vor, dass sich Nachbarn im Stiegenhaus oder an der Grundstücks-grenze aus dem Weg gehen. Oft sehen Sie sich nur vor Gericht. In den meisten Fällen geht es um Lärmbelästigungen.

Grundsätzlich muss zwischen 22:00 Uhr und 6:00 Uhr die so genannte Nachtruhe eingehalten werden. Das heißt, die Stereoanlage gehört auf Zimmerlautstärke, Staubsaugen oder Teigmixen sollten zu anderen Tages(Nacht)zeiten erledigt werden und auch der fleißigste Heimwerker sollte dann Bohrmaschine oder Stichsäge aus der Hand legen. Desweiteren gilt auch die Sonntagsruhe.

Dies betrifft vor allem Gartenbesitzer, die dann nicht den Rasenmäher anwerfen dürfen. Die altbekannte Mittagsruhe ist Geschichte, mit der Ausnahme, dass diese "ortspolizeilich" festgelegt wurde. Zum Beispiel in einem Kleingartenverein, wo dann zwischen 12:00 Uhr und 14:00 das Rasenmähen verboten ist. Erkundigen Sie sich auf Ihre Gemeinde oder Magistrat.

Wie setzt man sich zur Wehr?

Gegen einen lärmenden Nachbar hilft oft - wie in den meisten Fällen des Lebens - das persönliche Gespräch. Bleibt dieser Versuch ohne Erfolg, dann sollte die Polizei helfen. Diese kann Abmahnen oder eine Geldstrafe verhängen, wenn eine Verwaltungsübertretung vorliegt. Bei ganz groben Verstößen kann es sogar zu einer Festnahme kommen. Bei regelmäßigen Lärmbelästigungen kann man auch eine Unterlassungsklage ins Auge fassen. Gehen die Belästigungen trotz Verurteilung weiter, drohen dem lauten Nachbarn Beugestrafen und bei Mietern die Kündigung des Mietvertrages.

Was tun bei uneinsichtigen Nachbarn?


Bevor Sie aufgrund nachbarschaftlicher Störungen schärfere Geschätze auffahren, probieren Sie's auf die sanfte Tour und suchen Sie das persönliche Gespräch. Vielleicht lässt sich eine gemeinsame Lösung finden und der Gang zur Hausverwaltung oder gar zum Gericht vermeiden. Ist der Nachbar uneinsichtig, dann sollte die Polizei helfen. Diese kann Abmahnen oder eine Geldstrafe verhängen, wenn eine Verwaltungsübertretung vorliegt. Bei ganz groben Verstößen kann es sogar zu einer Festnahme kommen. Bei regelmäßigen Lärmbelästigungen kann man auch eine Unterlassungsklage ins Auge fassen. Gehen die Belästigungen trotz Verurteilung weiter, drohen dem lauten Nachbarn Beugestrafen und bei Mietern die Kündigung des Mietvertrages.

Doch lassen Sie es nicht so weit kommen. Vielleicht hilft auch die Vermittlung durch eine dritte Partei.



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