Gut & Fair Immobilien
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Immobilienmakler und Notar - wer leistet was beim Kauf einer Immobilie?

Beim Kauf einer Immobilie führen wir Sie als Immobilienmakler durch den gesamten Kaufprozess.

Die Maklerhürde

Die Inanspruchnahme eines Immobilienmaklers ist oft ein unumgängliches Mittel wenn es um die richtige Einschätzung einer Liegenschaft oder einer speziell Ihren Gegebenheiten angepassten Finanzierung geht.

Auch wenn es besser geworden ist, so hat doch der Immobilienmakler bis dato keinen "sauberen" Ruf. Es handelt sich hierbei oft nur um vage Vermutungen und unbegründete Vorurteile. Doch wenn Sie auf Nummer "Sicher" gehen möchten, werden Sie von den vielen Vorteilen, die ein Immobilienmakler bietet, nur profitieren!

Ein korrekter Immobilienmakler wird ordentliche und umfassende Informationen zu der Liegenschaft abgeben, denn er hat die Verpflichtung, Ihnen "reinen Wein einzuschenken".

  • Wir unterstützen Sie bei einem Kauf durch unsere Aufklärungsarbeit und standesgemäße Sorgfalt.
  • Wir sind Sachverständige im Umgang mit Kauf und Verkauf von Immobilien.
  • Wir sind, in der Regel, nicht nur der Vermittler des Verkäufers, sondern vertreten genauso Ihre Anliegen und vermitteln bei Ungereimtheiten.
  • Wir verhandeln auf Wunsch den Preis mit Verkäufer/Vermieter neu.
  • Wir erledigen Behördenwege und organisieren Termine.
  • Wir stellen Ihnen unser jahrelanges Wissen, in der einwandfreien Abwicklung, zur Verfügung und begleiten Sie beim Erwerb oder bei der Anmiete von Beginn bis Vertragsunterzeichnung.
  • Wir helfen Ihnen bei den (w)richtigen Schritten in Sachen Finanzierung und Vorsorge.


UND: Sie zahlen NUR im Erfolgsfalle, also nur bei einem zustandekommenden Kauf- oder Mietvertrag! Unsere Beratungsleistung als Immobilienmakler ist für Sie vollkommen kostenfrei.


Wofür ist der Notar zuständig?

"Um die Verträge muss ich mich nicht kümmern. Das veranlasst ja der Käufer und der Notar prüft alles!" Leider ist diese Aussage immer wieder von Immobilienverkäufern zu hören.

Doch das ist FALSCH!

Ein Notar verfasst den Kaufvertrag nach den gesetzlichen Richtlinien für die Unantastbarkeit, NICHT für dessen Inhalt, da grundsätzlich Vertragsfreiheit besteht, also auch ein einseitig vorteiliger Vertrag Gültigkeit erlangen kann. Ein Vertrag wird also von einem Notar so aufgesetzt, wie es die beiden Vertragsparteien wünschen.
Wer prüft also den Kaufvertrag? Vertritt der Notar auch Ihre Interessen? Verstehen Sie alle juristischen Formulierungen?



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