Gut & Fair Immobilien
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Sicherheit beim Privatverkauf

Sicherheit geht vor -auch beim Privatverkauf von Immobilien. Vielen privaten Anbietern ist es nicht klar, dass Sie für Aussagen gegenüber Interessenten haften können und falsche oder vergessene Angaben oft zu einem schwierigen und kostenspieligen Rechtsstreit werden können. Beispiel ist hier der schon einmal erwähnte Energieausweis des Gebäudes, welcher auch beim Privatverkauf und -vermietung den Kunden vorzulegen ist.

Wer kommt denn da?

Für manche Menschen ist es von großem Interesse, fremdes Eigentum genauer kennen zu lernen. Wissen Sie wer da kommt? Leider gibt es oft Kunden die nicht ehrlich und im Hintergedanken auf Erkundung sind. Ausgebildete Makler erkennen sehr rasch, ob es sich um ernst gemeinte Kunden oder um Immobilientouristen handelt. Erkundigen Sie sich im Vorfeld, wer ein potentieller Käufer Ihrer Immobilie ist. Haben die Interessenten eine Bonitätsprüfung gemacht? Wie wird der Geld-Eigentumstransfer gehandhabt?

Überlassen Sie die Besichtigung Ihrem Makler. Dieser ist ein Profi und hat im Umgang mit Kunden lange Erfahrung. Viele potenzielle Käufer haben darüber hinaus Hemmungen, in Gegenwart des Verkäufers über Vor- und Nachteile der Immobilie zu sprechen. 

Sehen Sie sich hier an, wie Sie den Immobilientourismus vermeiden!

Der potentielle Käufer

Potentiell bedeutet nicht nur, dass Interesse an der Immobilie besteht, sondern auch die Möglichkeit diese zu finanzieren. Hat der Kaufinteressent schon seine Bank um die Finanzierungszusage gefragt bzw. hat er eine Bonitätsprüfung gehabt?  Dem potentiellen Kunden muss bewusst sein, dass sich die Kosten nicht nur aus dem Erwerb der Liegenschaft, sondern auch aus Nebenkosten (ca.10%) und eventuell Aufschließungs- oder Anschlusskosten zusammensetzt. Als Immobilienmakler und Finanzexperten bemühen wir uns im Vorfeld diese essentiellen Fragen abzuklären um Ihnen als Verkäufer umfassenden Schutz zu gewähren.

Der Kaufvertrag

Der mit dem Kaufvertrag einhergehende Zahlungsfluss muss geregelt sein. Dies bedeutet, dass für den Verkäufer der vereinbarte Preis termingerecht ausgezahlt wird und der Käufer die Gewissheit hat, solange er nicht im Grundbuch als neue Eigentümer steht, sein Geld noch nicht in das Eigentum des Verkäufers übergeht. Um dies zu bewerkstelligen ist eine Verwaltung bzw. Abwicklung durch einen Treuhänder vorzunehmen. Der vom Käufer beauftragte Notar oder Rechtsanwalt organisiert und übernimmt in der Regel diesen Part. Bitte beachten Sie, dass ein Notar den Kaufvertrag nur nach den gesetzlichen Richtlinien für die Untastbarkeit verfasst. Der Inhalt wird nicht auf Übervorteilung/Benachteiligung für einen der beiden Vertragsparteien überprüft.




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